Power Purchase Agreement (PPA)
Mit dem Auslaufen der Vergütungsansprüche für Strom aus Wind- und PV-Anlagen stehen Betreiber vor der Frage, wie es mit ihren Anlagen weitergeht. Mit den Power Purchase Agreements (PPAs) der LEAG energy cubes sichern wir durch maßgeschneiderte Vertragsmodelle und eine marktgerechte Anschlussvergütung den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von EE-Anlagen ab.
Was sind PPAs?
Power Purchase Agreements (Stromkaufvereinbarungen), kurz PPAs, sind eine Form der Sonstigen Direktvermarktung, die ohne eine gesetzliche EEG-Förderung auskommt. Die Stromlieferverträge werden zwischen zwei Partnern – meist einem Stromproduzenten und einem Stromabnehmer – geschlossen. Sie regeln alle Konditionen für den Verkauf und die Lieferung von Strom, u.a. die zu liefernde Strommenge, ausgehandelte Preise, zu bilanzierende Strommengen, Pflichten der Vertragspartner und Strafen bei Nichteinhaltung. Da es sich um bilaterale Verträge handelt, können die Konditionen individuell auf die Vertragspartner abgestimmt werden. PPAs finden vor allem Anwendung bei großen Stromverbrauchern, bei Investitionen in den Neubau sowie beim Weiterbetrieb von EE-Anlagen, bei denen die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiere Förderung über einen Zeitraum von 20 Jahren ausgelaufen ist.
Strom- und Geldfluss bei einem PPA: Hierbei schließt der Energieerzeuger den Stromliefervertrag mit einem Energieversorger bzw. Direktvermarkter. Letzterer verkauft den Strom an der Börse oder liefert ihn direkt an einen Verbraucher. Zusätzlich kauft der Direktvermarkter die Herkunftsnachweise (HKN) des Anlagenbetreibers und vermarktet diese weiter an einen Broker.
Unsere lukrativen Lösungen für Ihre Post-EEG-Anlage
Ob Anlagenbetreiber, Projektentwickler oder Investor, unser kompetentes Team entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine lukrative Lösung für den Weiterbetrieb.
flexible Preismodelle
mit planbaren Erlösstrukturen und Marktchancen (Festpreismodell oder Vergütung nach EEX-Spotmarktpreisen)
marktgerechte Anschlussvergütung
für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb nach dem Auslaufen der EEG-Förderung
individuelle Vertragslaufzeiten
abgestimmt auf die individuellen Voraussetzungen der Vertragspartner
vollumfängliche HKN-Vermarktung
neben Ihrem Strom vermarkten wir selbstverständlich auch die zugehörigen Herkunftsnachweise
Warum PPAs
- Absicherung Weiterbetrieb:
Nach Ablauf des EEG-Förderzeitraums bieten PPAs eine finanzielle Absicherung für den Weiterbetrieb bestehender Anlagen. - Aufwandsreduzierung:
Eine Teilnahme an aufwendigen Ausschreibungen für die EEG-Förderung wird aus Sicht von Anlagebetreibern vermieden, da der Strom direkt an den PPA-Partner verkauft wird und somit autark von den Förderregimen ist. - Planungssicherheit:
Individuelle Preismodelle ermöglichen zum Beispiel eine fixe Börsenpreisbindung und damit Preis- und Planungssicherheit bei der Refinanzierung von Investitionen in EE-Anlagen. - Individualität:
Durch die individuelle Vertragsgestaltung können Modalitäten/Präferenzen von Anlagebetreiber und Stromabnehmer berücksichtigt werden, zum Beispiel in der Preisgestaltung. - Positive Reputation:
Im Rahmen der physischen Lieferung von Strom kann durch den Erwerb von Herkunftsnachweisen eine regionale und nachhaltige Ausrichtung gestärkt werden.
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Preismodelle im Überblick
Festpreis
Sie erhalten einen fest vereinbarten Preis für den von Ihrer Anlage erzeugten Strom: individuell, am aktuellen Marktpreis orientiert und für die gesamte Laufzeit des Vertrages geltend.
Anhand der von Ihnen übermittelten Stammdaten kalkulieren wir einen Fixpreis für jede eingespeiste MWh Strom, den Sie über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten. Die Grundlage für den Betrag bilden die Marktpreise an der Strombörse EEX zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Zusätzlich erhalten Sie eine Vergütung für die im Zusammenhang mit dem produzierten Strom ausgestellten Herkunftsnachweise.
Spotmarkt
Nutzen Sie die Chancen am kurzfristigen Strommarkt. Wir vermarkten die Produktion Ihrer Anlage am EEX Spotmarkt und erhalten dafür von Ihnen ein Dienstleistungsentgelt.
Sie entscheiden sich für eine Vermarktung der Strommengen zum jeweiligen Marktpreis der Stundenkontrakte am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot in der Day-Ahead-Auktion. Im Rahmen der Vermarktung am Spotmarkt tragen Sie das Marktpreisrisiko, haben gleichzeitig jedoch die Chance von hohen Markpreisen zu partizipieren.
Herkunftsnachweise: im Service inkludiert
Herkunftsnachweise (kurz: HKN) sind elektronische Dokumente, die vom Umweltbundesamt ausgestellt werden und bescheinigen, dass Strom aus Erneuerbaren Energien produziert wurde. Nach dem EEG gilt das Doppelvermarktungsverbot, so dass für Strom aus Anlagen, die eine Förderung nach dem EEG erhalten, also in der geförderten Direktvermarktung sind, keine HKN ausgestellt werden dürfen. Im Falle eines PPAs erhalten Anlagenbetreiber jedoch keine Vergütung nach dem EEG, sondern vereinbaren Preiskonditionen bilateral mit einem Stromabnehmer/Direktvermarkter. Diese Voraussetzung ermöglicht es Anlagenbetreibern, den produzierten Strom inklusive der dafür ausgestellten Herkunftsnachweise zu verkaufen. Als Direktvermarkter Ihrer Wahl vermarkten wir neben Ihrem Strom selbstverständlich auch die zugehörigen Herkunftsnachweise. Gern übernehmen wir auch die Verwaltung Ihres HKN-Anlagenkontos beim Herkunftsnachweisregister (HKNR) für die Zeit, in der wir Ihr Direktvermarkter sind.
Folgende Angaben enthält ein Herkunftsnachweis:
- Kenndaten der Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung)
- die erzeugte Strommenge (MWh)
- die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat sowie das Ausstellungsdatum, das ausstellende Land und die eindeutige Kennnummer
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