Unsere LEAG energy cubes für Sie
Erlösoptimierte Stromvermarktung
Aus Lösungen für einzelne werden Lösungen für viele – das ist unsere Vision. Mit den Virtuellen Kraftwerken der LEAG energy cubes verbinden wir Stromerzeuger und Verbraucher zu agilen Einheiten und stellen sie für die Teilnahme an den Strommärkten bestmöglich auf. Unser Angebot geht an
Erzeuger Erneuerbarer Energien
Batterien
Industrie und Gewerbe
weitere Stromerzeuger
Modulare Betriebsführung für Erzeuger
Das Betriebsführungsangebot der LEAG energy cubes sorgt für den technisch einwandfreien und effizient optimierten Betrieb Ihrer Anlagen. Dabei steht für uns die Wirtschaftlichkeit immer im Fokus. Sie profitieren von unserem Modularitätsprinzip und erhalten auf Ihre Anforderungen abgestimmte Leistungen in den drei Bereichen:
Technische Betriebsführung
Technischer Service
Performance
Smart kombinieren – Betriebsführung und Vermarktung aus einer Hand
Richten Sie Ihre Wartungsarbeiten und Instandhaltungen an den erwartbaren Strommarktpreisen aus? Wir schon! Gern machen wir ein kombiniertes Angebot für die Betriebsführung und Vermarktung Ihrer Erzeugungsanlage. Wir unterstützen Sie dabei, Aufwand und Kosten zu reduzieren, mit weniger Schnittstellen mehr Transparenz zu erreichen und Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu steigern. Hier geht’s zu den Ansprechpartnern.
Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen!
- Erneuerbare Stromproduzenten
- Batterien
- Industrie & Gewerbe
- weitere Stromproduzenten
- Modulare Betriebsführung
- Virtuelle Kraftwerke
Geförderte Direktvermarktung
Für Bestandsanlagen und Neuanlagen
Sie planen den Bau eines Wind- oder Solarparks, einer einzelnen EE-Kleinanlage oder wollen mit Ihrer Bestandsanlage höhere Erträge generieren? So individuell wie Ihre Wünsche, so individuell ist unser Direktvermarktungsangebot. Ob bei der Wahl des Vergütungsmodells oder den Optionen zur Erschließung zusätzlicher Marktchancen, unser Team begleitet Sie durch den gesamten Vermarktungsprozess und unterstützt Sie bei der Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben. Partnerschaftlich und transparent entwickeln wir so die für Ihre Gegebenheiten maßgeschneiderte technische und wirtschaftliche Lösung.
Zuverlässig vermarktet zu wettbewerbsfähigen Preisen:
- unkomplizierte und kostenfreie Anbindung der Fernsteuerbarkeit
- präzise Wetterprognosen
- Ein- oder Zweistrommodell
- Bei Eigenstromversorgung: Prognose der Überschusseinspeisung und Maximierung der Eigenstromversorgung durch intelligente Steuerung von Photovoltaik und Batterie
- auf Wunsch: Erschließung zusätzlicher Marktchancen am Regelenergiemarkt
- auf Wunsch: Abwicklung der Kommunikation und Abrechnung mit dem Netzbetreiber (Einsman und Redispatch 2.0)
Power Purchase Agreement (PPA)
Für ausgeförderte EEG-Anlagen (Ü20 Anlagen)
Mit dem Auslaufen der Vergütungsansprüche für Strom aus Wind- und PV-Anlagen stehen Betreiber vor der Frage, wie es mit ihren Anlagen weitergeht. Mit den Power Purchase Agreements (PPAs) der LEAG energy cubes sichern wir durch maßgeschneiderte Vertragsmodelle den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen ab. Dabei garantieren wir neben der Abnahme der von Ihnen erzeugten Strommenge einen fixen Vergütungsanspruch zur Deckung der Betriebskosten für den entsprechenden Zeitraum (LEAG Preismodell).
Ob Anlagenbetreiber, Projektentwickler oder Investor, unser kompetentes Team entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine lukrative Lösung für den Weiterbetrieb:
- flexible Preismodelle mit planbaren Erlösstrukturen und Marktchancen (PPA mit LEAG Preismodell, Festpreismodell oder Vergütung nach EEX-Spotmarktpreisen)
- marktgerechte Anschlussvergütung – auch zukünftig
- individuelle Vertragslaufzeiten
- Kommunikation und Abrechnung mit dem Netzbetreiber (Einsman, Redispatch 2.0)
Als Option zur geförderten Direktvermarktung (U5 Anlagen)
Bei den aktuell hohen Strompreisen kann sich ein zeitweiser Wechsel in die sonstige Direktvermarktung (PPA) lohnen, insbesondere für EE-Anlagen, die in den letzten fünf Jahren in Betrieb gegangen sind (U5 Anlagen). Ihr Vorteil dabei: sichere und planbare Zusatzerlöse im Vergleich zur geförderten Direktvermarktung.
PPAs (Power Purchase Agreements) bieten neben dem etablierten Fördermechanismus des EEG ein weiteres Instrument der Finanzierung und Vermarktung, sowohl für Neu- aber insbesondere auch für Bestandsanlagen.
LEAG Preismodell
Grauer Himmel und Flaute? Erhalten Sie unabhängig von Wetterbedingungen eine fixe Vergütung für Ihre Erneuerbare-Energien-Anlage und gehen Sie auf Nummer sicher. Planbar, transparent und profitabel – mit dem LEAG Preismodell sichern Sie sich auch nach Auslaufen der EEG-Vergütung verlässliche Erlöse. Sie entscheiden dabei selbst über Planbarkeit und Risikoprofil.
Festpreismodell
Sie erhalten einen fest vereinbarten Preis für den von Ihrer Anlage erzeugten Strom: individuell, am aktuellen Marktpreis orientiert und für die gesamte Laufzeit des Vertrages geltend.
Vergütung nach EEX-Spotmarktpreisen
Nutzen Sie die Chancen am kurzfristigen Strommarkt. Wir vermarkten die Produktion Ihrer Anlage am EEX Spotmarkt und erhalten dafür von Ihnen ein Dienstleistungsentgelt.
Ihr Einstieg in den Redispatch 2.0 mit uns als Direktvermarkter:
Ab 1. Oktober 2021 startet der Redispatch 2.0, in den deutlich mehr Anlagen einbezogen sind.
Sie haben eine EE-, KWK- oder Speicheranlagen ab 100 kW oder eine jederzeit fernsteuerbare Anlage < 100 kW? Dann gelten für Sie die neuen Vorgaben zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0) gemäß Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Beim Redispatch werden durch eine Verschiebung der geplanten Stromproduktion Netzengpässe vermieden. Wir unterstützen Sie gern bei der Vorbereitung und Realisierung der neuen Aufgaben:
Übernahme der Rolle als Einsatzverantwortlicher (EIV)
- Meldung der Stammdaten
- Meldung Nichtbeanspruchbarkeiten
- Meldung marktbedingter Anpassungen (Prognosemodell)
- Meldung von Fahrplänen (Planwertmodell)
- Anlagensteuerung bei Aufforderungen
- Information über Abruf an BTR
Übernahme der Rolle als Betreiber der Technischen Ressource (BTR):
- Übermittlung der Ausfallarbeit & Übersendung an den Netzbetreiber
- Prüfung der von Netzbetreiber übermittelten Ausfallarbeit (Prognosemodell)
- Meldung von Echtzeitdaten (Wirkleistung)
- Meldung von ex Post Daten (meteorologische Daten)
- Abrechnung Redispatch 2.0
Ob PV-Anlage, Windkraftanlage, Biogasanlage oder Speicher – bei uns erhalten Sie eine auf Ihre individuellen Gegebenheiten angepasste technische Beratung über Abrufvariante, Bilanzierungsmodell und Abrechnungsmodell – gemeinsam mit den LEAG energy cubes durch Redispatch 2.0.
Wissen rund um den Redispatch 2.0
Anlagenbetreiber stehen vor der großen Herausforderung, die neuen Redispatch 2.0 Verpflichtungen umzusetzen. Welche Pflichten damit verbunden sind und wie wir Sie dabei unterstützen können, erfahren Sie in unseren FAQ.
Für die Sicherheit der Netzstabilität und zur Vermeidung von Netzengpässen werden Eingriffe in den marktbasierten Einsatz von Erzeugungsanlagen – sogenannte Redispatch-Maßnahmen – vom Übertragungsnetzbetreiber angeordnet. Bisher wurde Redispatch nur mit konventionellen Großkraftwerken ab 10 MW durchgeführt. Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und den resultierenden Gesetzesanpassungen im Rahmen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) wird der Redispatchingprozess erweitert. Ab dem 1.Oktober 2021 wird das Einspeisemanagement im Rahmen des EEG eingestellt und in den Redispatch-Prozess nach dem EnWG überführt.
In den Redispatch einbezogen werden EE-Anlagen, KWK-Anlagen und Speicheranlagen ab 100 kW sowie jederzeit fernsteuerbare Anlagen < 100 kW. Neben Anlagen in der Direktvermarktung zählen dazu auch Anlagen, die bisher nicht vom Einspeisemanagement betroffen waren oder die derzeit mit einer festen EEG-Einspeisevergütung vermarktet werden.
Ja, insofern die Anlagen über 100 kW installierte Leistung besitzen und mit dem Stromnetz verbunden sind. Anlagenbetreiber haben hier die Möglichkeit bei der Stammdatenabfrage – im Planwertmodell oder Prognosemodell möglich – ihren Eigenversorgungsanteil anzugeben, sodass der Netzbetreiber diese Information bei der Durchführung der Redispatch-Maßnahme berücksichtigen kann.
Auch Anlagen mit Wärmeverpflichtungen sind vom Redispatch 2.0 betroffen, sofern diese die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen. Die Verpflichtungen können jedoch mit den Stammdaten übermittelt werden, sodass der Netzbetreiber diese Informationen bei den Redispatch-Maßnahmen berücksichtigen kann.
- Festlegung der Abruf-Art für die Leistungsreduzierung (Aufforderungsfall oder Duldungsfall)
- Festlegung des Bilanzierungsmodells (Planwertmodell oder Prognosemodell)
- Festlegung des Abrechnungsmodells (Spitzabrechnung, vereinfachte Spitzabrechnung, Pauschalverfahren)
- Bereitstellung von Daten je nach Bilanzierungsmodell und Abrufvariante (Stammdaten, Echtzeitdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten)
- Festlegung eines Einsatzverantwortlichen und Betreiber der Technischen Ressource, sofern Sie diese Rollen nicht selbst wahrnehmen
Folgenden Marktrollen wurden zur Umsetzung von Redispatch 2.0 bestimmte Verantwortlichkeiten und Aufgaben zugeordnet, wobei natürliche oder juristische Personen mehrere Rollen einnehmen können. Dem Anlagenbetreiber als solchem werden im Redispatch 2.0-Prozess initial die Marktollen Einsatzverantwortlicher und Betreiber der Technischen Ressource zugewiesen.
Anlagenbetreiber
Anlagenbetreiber ist die natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft,
die eine Anlage betreibt. Er ist gleichzeitig Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der Technischen Ressource (BTR), insofern er diese Aufgaben nicht an Dritte überträgt.
Betreiber der technischen Ressourcen (BTR)
Der BTR ist für den Betrieb einer technischen Ressource (TR) und die Übermittlung von Echtzeiten und meteorologischer Daten zur Berechnung der Ausfallarbeit verantwortlich.
Einsatzverantwortlicher (EIV)
Der Einsatzverantwortliche steuert die Energieerzeugung einer technischen Ressource primär auf Basis von Fahrplänen. Er ist zuständig für die Übermittlung von Stammdaten, Fahrplänen und Nichtbeanspruchbarkeiten an den Netzbetreiber.
Data-Provider
Der Data-Provider ist als Datenaustausch an der Schnittstelle zwischen Markt und Netzbetreibern für den Empfang und die Übermittlung von Informationen verantwortlich.
Technische Ressourcen (TR) und Steuerbare Ressourcen (SR) dienen im Datenaustausch zwischen den Marktpartnern als eindeutige Bezifferung von technischen Objekten bzw. Anlagen. Eine TR ist ein technisches Objekt, das Strom verbraucht und/oder erzeugt (bspw. ein Speicher oder ein Generator). Eine SR setzt sich aus mindestens einer TR zusammen, wirkt auf mindestens einen Netzanschlusspunkt und ist mindestens einer Marktlokation (MaLo) zugeordnet. Gebildet werden die SRs durch den Einsatzverantwortlichen. Die Identifikation der TRs und SRs erfolgt anhand einer 11-stelligen Identifikationsnummer, welche vom Netzbetreiber vergeben wird.
Die bei Engpässen im Stromnetz vom Netzbetreiber geforderte Leistungsreduzierung erfolgt über ein Fernwirkgerät (Funkrundsteuerempfänger oder Fernwirkanlage). Im Redispatch 2.0 wird unterschieden, wer die Anlagen bei einer Redispatch-Maßnahme regelt:
- Im Aufforderungsfall muss der Anlagenbetreiber bzw. der von ihm beauftragte Einsatzverantwortliche (EIV) den Einsatz an seiner Anlage selbst umsetzen.
- Der Duldungsfall bezeichnet die Situation, in der der Netzbetreiber den Einsatzverantwortlichen über die Arbeitspunktveränderung seiner steuerbaren Ressource informiert, die Steuerung im Falle eines Redispatch-Abrufs jedoch selbst durchführt. Der Anlagenbetreiber bzw. Einsatzverantwortliche wird selbst nicht aktiv und „duldet“ den Abruf.
Anders als im Einspeisemanagement wird im Redispatch 2.0 neben der eingespeisten auch die abgeregelte Energiemenge im Abruffall (sog. Ausfallarbeit) einem Bilanzkreis zugeordnet und bilanziell ausgeglichen. Dabei kann der Anlagenbetreiber zwischen den zwei Bilanzierungsmodellen Prognose- und Planwertmodell wählen. Der Unterschied beider Modelle liegt vor allem in der Art der Erstellung der Erzeugungsprognose.
Bilanzierungsmodelle:
Im Prognosemodell wird die Erzeugungsprognose vom Netzbetreiber erstellt. Der Anlagenbetreiber bzw. Einsatzverantwortliche muss keine Anlagenfahrpläne an den Netzbetreiber übermitteln. Der Netzbetreiber ist verantwortlich für den Erstaufschlag für die Bestimmung der Ausfallarbeit einer Redispatch-Maßnahme. Betreiber einer technischen Ressource (BTR) müssen diese bestätigen oder einen Gegenvorschlag verschicken.
Im Planwertmodell werden die Erzeugungsprognosen durch den Anlagenbetreiber bzw. Einsatzverantwortlichen erstellt und an die betroffenen Netzbetreiber übermittelt. Die Bilanzierung erfolgt auf Basis der ausgetauschten Fahrpläne.
Die Ausfallarbeit beschreibt die zu vergütende energetische Menge, welche durch eine Redispatch-Maßnahme entstanden ist. Anlagenbetreiber erhalten die Entschädigung für die ermittelte Ausfallarbeit vom Verteilnetzbetreiber. In Abhängigkeit vom Bilanzierungsmodell und der Art der Energieerzeugung stehen folgende Abrechnungsmodelle zur Berechnung der Ausfallarbeit zur Verfügung:
Pauschalverfahren
Beim Pauschalverfahren ist die Berechnungsgrundlage der letzte vollständig gemessene Leistungsmittelwert vor dem Zeitraum der Redispatch-Maßnahme.
Spitzabrechnung
Im Spitzverfahren wird die Ausfallarbeit auf Basis von anlagenscharfen Wetterdaten vor Ort dynamisch je Viertelstunde ermittelt.
Vereinfachte Spitzabrechnung
Falls keine eigenen Messungen der Wetterdaten an der Erzeugungsanlage vorhanden sind, können bei der vereinfachten Spitzabrechnung („Spitz Light“) Wettermodelle oder Wetterdaten von Referenzanlagen (z.B. von einem Wetterdienstleister) als Basis zur Berechnung der Ausfallarbeit genutzt werden.
Zum 1. Oktober 2021 tritt Redispatch 2.0 in Kraft und wird für Anlagenbetreiber verpflichtend. Die Nichteinhaltung/Nichtbeteiligung am Redispatchprozess stellt einen Verstoß gegen die BNetzA-Festlegungen dar und kann schlimmstenfalls mit Geldbußen der BNetzA geahndet werden. Anlagenbetreiber, die von Redisptach 2.0 betroffen sind, werden in der Regel jedoch rechtzeitig vom Netzbetreiber kontaktiert.
Batterieoptimierung 360°
Stromspeicher nehmen eine Schlüsselfunktion in der zunehmend volatilen Stromproduktion ein. Zum Abfangen von kostenintensiven Lastspitzen während der Produktion oder als optimale Ergänzung zur PV-Anlage – mit der Abdeckung von Teilen des Strombedarfs über Speicher machen sich Verbraucher zunehmend unabhängig von Strompreisschwankungen an der Börse und können Preisrisiken reduzieren (Peak-Shaving). Doch nicht nur Verbraucher, sondern auch Netzbetreiber profitieren von der Speichertechnologie. Mit der Erbringung von Regelleistung tragen Batterien durch kurzfristig verfügbare Kapazitäten zur Stabilisierung der Netzfrequenz bei.
90° Integration in den Batteriepool der LEAG energy cubes
Die 360° Optimierung Ihrer Batterie startet mit der Integration Ihres Speichers in den Batteriepool der LEAG energy cubes. Der Zusammenschluss mehrerer Speicher zu einem Pool bietet den Vorteil, dass auch kleinere Einheiten dabei mitwirken können, größere Regelenergieabrufe des Übertragungsnetzbetreibers zu bedienen.
180° Erbringen von Primärregelleistung
Zur Erbringung von Regelenergie und der Teilnahme an den Ausschreibungen der Übertragungsnetzbetreiber gilt es, mit den vorgesehenen Anlagen ein Präqualifikationsverfahren zu durchlaufen. Dabei werden die für die Erbringung von Regelenergie vorgesehenen Speichereinheiten nach der Art der Regelleistung überprüft. Als präqualifizierter Komplettanbieter für Regelenergie übernehmen wir nicht nur die Abwicklung des Präqualifikationsverfahrens und die Kommunikation mit dem Übertragungsnetzbetreiber. Wir sorgen auch für die fristgerechte Abrechnung Ihrer Leistung und die Erfüllung aller regulatorischen Anforderungen.
Arten der Regelleistungen im Überblick:
Batteriespeicher können aufgrund ihrer schnell einsatzbaren Flexibilität Primär- und Sekundärregelleistung zur Verfügung stellen. Zur schnellen Stabilisierung des Netzes innerhalb von 30 Sekunden ist die Primärregelleistung die erste zu aktivierende Regelenergieart. Die Vergütung erfolgt über einen Leistungspreis.
Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir die Zeitfenster, welche sich für die Bereitstellung von Regelleistung eignen und verarbeiten diese in unserem Leitsystem. So können Sie einerseits zusätzliche Erlöse durch die Teilnahme am Regelenergiemarkt erhalten und andererseits vom ursprünglichen Zweck des Speichers, beispielsweise dem Abfangen von kostenintensiven Lastspitzen (Peak-Shaving), profitieren.
270° Einstieg in die Sekundärregelleistung
Für Batteriespeicher stellte die Bereitstellung von Primärregelleistung bisher die Standardanwendung dar. Aufgrund verkürzter Ausschreibungszeiträume, derzeit täglich mit 4-Stunden-Produkten, und dem zunehmenden europäischen Wettbewerb schwanken die Preise für Primärregelleistung jedoch sehr stark. Eine weitere Option ist die Vermarktung von Sekundärregelleistung, die aufgrund einer Vergütung von Leistungs- und Arbeitspreis ein höheres Erlöspotential bieten kann. Sekundärregelleistung muss innerhalb von fünf Minuten in voller Höhe zur Verfügung stehen. Eine kombinierte Vermarktung von Primär- und Sekundärregelleistung schafft zusätzliche Opportunitäten, um Ihre Erlöse zu optimieren.
360° Optimiertes Lademanagement
In unserem Lademanagement berücksichtigen wir Ihre Speicherrestriktion und entwickeln individuelle Strategien für das Be- und Entladen Ihrer Batterie. Vom Laden Ihres Speichers in Zeiten möglichst günstiger Stromhandelspreise bis hin zu Lösungen für die Eigenverbrauchsoptimierung – mit dem LEAG energy cubes bekommen Sie eine auf Ihre Gegebenheiten angepasste Ladestrategie.
Regelenergie
Ob industrielle Großverbraucher mit Elektrolyse- oder Kühlprozessen oder kleinere Anlagen wie Elektrospeicherheizungen, Notstromaggregate und Wärmepumpen – über die Nutzung der Flexibilitätspotenziale von Maschinen und Prozessen gelingt es, Kapazitäten schnell ab- und zuzuschalten. Mit der Bereitstellung dieser Flexibilität können Sie zur Sicherung der Netzstabilität beitragen. Für Ihre Bereitschaft, dem Netzbetreiber bei Bedarf kurzfristig Leistung oder Strom zur Verfügung zu stellen, erhalten Sie eine Vergütung. Bei den LEAG energy cubes bauen Sie auf die Erfahrung von einem der größten Anbieter solcher Systemdienstleistungen in Deutschland und haben einen kompetenten Partner mit einer über Jahrzehnte hinweg verlässlichen und leistungsfähigen Infrastruktur an Ihrer Seite.
Wir setzen alle Bausteine für Ihren Einstieg in den Regelenergiemarkt
1. Einbindung in den Regelleistungs-Pool der LEAG energy cubes
2. Ermittlung der vermarktungsfähigen Leistung und Regelenergieart
3. Abwicklung der Präqualifikation mit dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)
4. Erlösoptimierte Vermarktung der Flexibilität am Regelenergiemarkt
5. Kontakt zum ÜNB und Abrechnung der Leistungen
6. Transparente Ergebnisdarstellung
Vermarkten Sie mit uns Ihre Flexibilität gewinnbringend:
- Besicherung über die LEAG als präqualifizierten Komplettanbieter
für Regelenergie - Maximierung der vermarktbaren Leistung von Stand-Alone-Anlagen
- 24/7 Stromhandel und Ansprechpartner rund um die Uhr
- Sicherstellung aller regulatorischen Anforderungen
Regelenergie
Ob das Blockheizkraftwerk, das von Wärme- auf Stromproduktion umschalten kann, oder das Notstromaggregat, das auf Knopfdruck hohe Energiereserven bereithält. Schnell verfügbare Kapazitäten bilden die Basis zur Bereitstellung von Regelenergie – und damit auch die Basis einer lukrativen zusätzlichen Erlösquelle. Gemeinsam mit Ihnen identifizieren wir verfügbare Flexibilität und vermarkten diese gewinnbringend am Regelenergiemarkt. Mit den LEAG energy cubes haben Sie einen präqualifizierten Komplettanbieter für Regelenergie an Ihrer Seite. Sie erhalten nicht nur Zugang zu den Energiemärkten. Sie können auch auf eine über Jahrzehnte hinweg verlässliche und leistungsfähige Infrastruktur bauen.
Mit den LEAG energy cubes erhalten Sie das Komplettpaket:
- unkomplizierte Einbindung der Anlagen in den Regelleistungspool der LEAG
- Abwicklung der Präqualifikation mit dem Übertragungsnetzbetreiber
- Kontakt zum Übertragungsnetzbetreiber und Abrechnung der Leistungen
- Sicherstellen der regulatorischen Anforderungen
Und noch mehr:
- Maximierung der vermarktbaren Leistung von Stand-Alone-Anlagen
- Besicherung über die LEAG als präqualifizierten Komplettanbieter für Regelenergie
- transparente Ergebnisdarstellung
Setzen Sie Ihre Module zusammen
Mit dem modularen Betriebsführungskonzept der LEAG energy cubes können Sie von einzelnen Leistungspakten bis zum Komplettservice individuell Ihre Bedarfe abdecken. Unserem Baukastenprinzip entsprechend sind auch die Teilbereiche Technische Betriebsführung, Technischer Service und Performance in verschiedene Module gegliedert. Ihr Vorteil dabei: Wählen Sie nur die Module aus, deren Leistungen Sie erhalten möchten und profitieren Sie von einer individuellen Betriebsführung – ohne kostenintensive Zusatzpakete.
Langjähriges Know-how und hohe Standards – warum Sie mit der LEAG auf einen kompetenten Partner setzen: Die LEAG verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Betrieb von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen. Mit der Versorgungssicherheit als Maßstab gehen damit hohe regulatorische und gesetzliche Betriebs- und Sicherheitsstandards einher. Eine effiziente Infrastruktur ermöglichen es uns nicht nur, Prozesse hinsichtlich der Kosten, sondern auch im Hinblick auf die Versorgungssicherheit zu optimieren. Langjährige Erfahrung in der Wartung und Instandhaltung komplettieren unsere Expertise. Anhand unseres wachsenden Erneuerbare-Energien-Portfolios konnten wir das aufgebaute Know-how auf neue Anlagentypen übertragen und diese – wie wir es schon immer tun – optimieren.
Die Vorteile unseres Betriebsführungsangebots für Sie auf einem Blick:
Technische Betriebsführung
- 24/7 Fernüberwachung und Einsatzmonitoring
- Störungsmanagement
- technischer Betrieb einschließlich Logbuch & technischer Monatsberichte
Technischer Service
- Anlagenkontrolle und Instandhaltungskoordinierung
- Instandhaltungsvorbereitung
- Instandhaltungsdurchführung
- technische Betreuung einschließlich Qualitätsmanagement und Dokumentation
Performance
- Bedarfsanalyse und Definition der Zielparameter
- Modellierung und Soll/Ist-Abgleich anhand von Digital Twins (Digitalen Zwillingen)
- Bewertung und Erschließung von Effizienzpotenzialen
Technische Betriebsführung
24/7 Fernüberwachung, Einsatzmonitoring, Störungsmanagement – mit der technischen Betriebsführung der LEAG energy cubes werden Ihre Erneuerbare-Energien-Anlagen (PV, Wind, Biomasse), Speicher, P2X-Anlagen (Wasserstoff) und Wärmeerzeugungsanlagen optimal betreut. Voraussetzung für den langfristig erfolgreichen Betrieb.
Unser Angebot für Ihren Anlagenbetrieb
Ein reibungsloser Anlagenbetrieb bildet die Basis einer erlösoptimierten Vermarktung. Mit unserer 24/7 softwareunterstützten Fernüberwachungen gelingt es, Betriebsparameter ständig im Auge zu behalten und Störungsfälle unmittelbar zu registrieren. Mögliche Instandhaltungsmaßnahmen können zeitnah durchgeführt werden, so dass Ihre Anlage wieder zuverlässig Strom einspeisen kann. Dabei ist die Übernahme der Anlagenverantwortlichkeit (gemäß DIN VDE 105-100) und die sichere Durchführung von elektrischen Arbeiten für uns selbstverständlich.
Ihre Vorteile konkret
- 24/7 Fernüberwachung: softwareunterstützte Betriebsüberwachung und Einsatzmonitoring
- Störungsmanagement: Störungsüberwachung und Einsatzsteuerung zur Störungsbehebung
- Technischer Betrieb: Überwachung und Führung eines Logbuchs & Erstellung und Auswertung technischer Monatsberichte
Nutzen Sie Synergien aus Betriebsführung und Vermarktung
Smart kombiniert: Betrachten Sie Kosten und Erlöse. Mit unserem Betriebsführungsangebot steht die gezielte Effizienzsteigerung und Kostenminimierung im Fokus. Doch neben einer effizienten Betriebsführung ist die optimale Vermarktung des erzeugten Stroms entscheidend für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg Ihres Projektes. Mit dem Vermarktungsangebot der LEAG energy cubes für Erneuerbare-Energien-Anlagen sorgen wir für passende Vergütungsmodelle und sichere Erlöse – von geförderter Direktvermarktung für Neu- und Bestandsanlagen bis hin zu PPAs für den Weiterbetrieb nach Ablauf der EEG-Förderung (Ü 20 Anlagen).
Betriebsführung und Vermarktung in einem - Ihre Vorteile
- preisliche Vorteile: ermöglicht durch Kombiangebote
- höhere Transparenz: einheitliche Übersicht in einem Kundenportal
- flexiblere Reaktion auf Strompreisschwankungen an der Börse: Instandhaltungsmaßnahmen an Börsenpreise koppeln und von hohen Preisen profitieren
Technischer Service
Der Technische Service der LEAG energy cubes umfasst das Anlagenmanagement inklusive Fristenüberwachung, Auflagemanagement und Instandhaltungskoordinierung. Unser Ziel dabei: Vorausschauend handeln und Stillstandzeiten minimieren. So stellen wir im Rahmen der Instandhaltungsvorbereitung und Maßnahmenplanung mit ingenieurtechnischer Betreuung einen zeit- und materialeffizienten Service sicher. Mit der Durchführung der Abrechnungen, dem Einkauf von Fremdleistungen und der Materialbeschaffung und -koordinierung decken wir auch den administrativen Service ab.
Koordinierung vor Ort:
- Anlagenkontrolle mit regelmäßigen Sichtinspektionen
- Sicherstellung des Arbeitsschutzes
- Instandhaltungskoordinierung
Instandhaltungsvorbereitung:
- Fristenüberwachung
- Auflagenmanagement (Umweltschutz; Genehmigungen)
- Maßnahmenplanung
Instandhaltungsdurchführung:
- Beschaffung & Einkauf von Materialien und Fremdleistungen
- Störungsbeseitigung
- Wiederkehrende Prüfungen
Technische Betreuung:
- Asset Management
- Planung und Koordination von Projekten & Revisionen
- Qualitätsmanagement
- technische Dokumentation
Performance
Anlagensteuerung – Datenanbindung – Stromeinspeisung – Wärmeerzeugung, der Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen, Wärmeerzeugungsanlagen oder konventionellen Kraftwerken wie Gaskraftwerke oder Blockheizkraftwerke (BHKW) ist ein komplexes Zusammenspiel aus verschiedenen Bausteinen. Von der konzeptionellen Untersuchung einzelner Prozesse bis hin zur allumfassenden technischen Prozessbewertung fühlen wir Ihren Anlagen wortwörtlich auf den Zahn – mit dem Ziel, Optimierungspotenziale zu hebeln und die Effizienz zu steigern.
Allumfassende Effizienzanalyse
- Modellierung von Erzeugungsanlagen
- Erstellung von Digital Twins (Digitalen Zwillingen) & Durchführung von Soll/Ist-Abgleichen
- technische Prozessbewertung & Erstellung von Risikoanalysen
- Optimierung von Bestandsanlagen (u.a. Prüfung des Betriebsregimes und der Datenanbindung)
- konzeptionelle Bewertungen zur Erweiterung von Anlagen (z.B. Batterie, Elektrolyseur)
- Effizienzüberwachung & Erstellung von Berichtsprotokollen
Effizienzsteigerung einzelner Prozesse
- Modellierung von Prozessen
- Durchführung von Soll/Ist-Abgleichen (modellierter Soll-Prozess im Vergleich zum vorhandenen Prozess)
- technische Prozessbewertung
In vier Schritten zur Effizienzsteigerung
Zentrales Leitsystem
Hier laufen alle Informationen zusammen: Wettervorhersagen, Marktdaten und -preise, Informationen der angeschlossenen Anlagen sowie Verbrauchsdaten und -prognosen.
Steuerboxen
Über diese Schnittstellen erhält das zentrale Leitsystem die Daten der Anlagen und kann diese auf der Grundlage individuell erstellter Fahrpläne fernsteuern.
Fahrpläne
Aus den analysierten Daten wird die optimale Einsatzplanung für die Stromerzeugung und Regelenergiebereitstellung erstellt und bei Bedarf angepasst.
MyCubes
Über unser Kundenportal MyCubes sichern wir den transparten Überblick zu Leistungen und Verfügbarkeiten Ihrer Anlagen.
Wissen
Während mit Regelenergie der Stromfluss in einer Regelzone ausgeglichen wird, regelt die Ausgleichsenergie die Abweichung zwischen der prognostizierten und tatsächlich eingespeisten bzw. entnommenen Strommenge. Ausgleichsenergie stellt also die bilanzielle Abrechnung der Regelenergie dar.
Die Berechnung von Ausgleichsenergie erfolgt innerhalb von Bilanzkreisen und ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem prognostizierten und tatsächlichen Stromverbrauch. Die für den Folgetag geplante eingespeiste bzw. entnommene Strommenge muss von jedem Stromproduzenten und kommerziellen Stromabnehmer prognostiziert und dem Übertragungsnetzbetreiber viertelstundengenau übermittelt werden. Ausgleichsenergiekosten entstehen immer dann, wenn Ungenauigkeiten in diesen Prognosen (auch „Fahrpläne“ oder „Profile“ genannt) auftreten und die tatsächlich eingespeiste bzw. entnommene Strommenge gegenüber der geplanten Menge abweicht. Je höher die Prognoseungenauigkeiten, desto mehr Ausgleichsenergiekosten werden vom Stromproduzenten bzw. -abnehmer berechnet.
Bei der Wahl der Veräußerungsform für die Direktvermarktung kann zwischen dem Einstrommodell und Zweistrommodell unterschieden werden.
Beim Einstrommodell erhält der Anlagenbetreiber vom Direktvermarkter die Marktprämie inklusive Managementprämie, sowie eine Vergütung in Höhe des Marktwertes abzüglich des Entgeltes für den Direktvermarkter. Der Vorteil besteht in der Überwachung lediglich eines Zahlungsstroms, was eine Verringerung des Verwaltungsaufwands mit sich zieht. Der Nachteil äußert sich in der Gefahr einer möglichen Insolvenz des Direktvermarkters und des Verlustes der Marktprämie.
Beim Zweistrommodell erhält der Anlagenbetreiber vom Direktvermarkter den Marktwert, abzüglich des Entgeltes für den Direktvermarkter. Die Marktprämie inklusive der Managementprämie wird vom Netzbetreiber gezahlt. Der Vorteil besteht in der Diversifikation der Zahlungsströme bei Insolvenz des Direktvermarkters, da die Marktprämie unabhängig von diesem vom Netzbetreiber ausgezahlt wird. Der Nachteil besteht im höheren Aufwand zur Verwaltung von zwei Zahlungsströmen.
Bei den LEAG energy cubes können Sie zwischen dem Eistrommodell und Zweistrommodell wählen.
Das Einspeisemanagement (auch Einsman oder Eisman genannt) ist die vom verantwortlichen Netzbetreiber geltend gemachte Abregelung der Einspeisung von Strom aus EE–Anlagen, Grubengas und KWK-Anlagen. Die Abregelung ist als Netzsicherheitsmaßnahme zur Entlastung von Netzengpässen und der damit verbundenen Bedrohung der Versorgungseinheit notwendig. Die im Rahmen des Einspeisemanagements abgeregelte Energiemenge, welche durch den Anlagenbetreiber bei normalen Betrieb eingespeist worden wäre, wird als Ausfallarbeit bezeichnet.
Für welche Anlagen ist das Einspeisemanagement relevant?
Für EE-Anlagen ab einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt ist die Reduzierung der Einspeisemanagement per Fernwirktechnik vorgesehen. Für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von unter 100 Kilowatt erfolgt die Übertragung über eine einfachere Technologie, wie einen Funkrundsteuerempfänger. Bei Solaranlagen unter 25 Kilowatt kann der Anlagenbetreiber selbst entscheiden, ob er am Einspeisemanagement teilnimmt oder sich für die Spitzenkappung entscheidet. Letzteres hat die Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung der Anlagen am Verknüpfungspunkt mit dem Netz auf 70% der installierten Leistung zur Folge.
Wird die Abschaltung entschädigt?
Die Kosten für die im Rahmen der Abregelung entstehenden Ausfallarbeit trägt der Netzbetreiber.
In welchen Umfang erfolgt die Abregelung?
Der Netzbetreiber hat die Möglichkeit, die Anlagen in 3 Schaltstufen auf 60%, 30% oder auf 0% abzuregeln. Die Entschädigungszahlungen steht den Anlagenbetreibern in allen Stufen zu.
HINWEIS: Ab dem 1.Oktober 2021 wird das Einspeisemanagement im Rahmen des EEG eingestellt und in den Redispatch-Prozess nach dem EnWG überführt.
Die Stabilität des Stromnetzes basiert auf einem Gleichgewicht zwischen Stromerzeuger und -verbraucher. Im Zuge der Energiewende nimmt im deutschen Energieversorgungsnetz die Bedeutung der Flexibilität stetig zu. Die Bereitstellung von Kapazitätsreserven in Form von Flexibilität auf der Verbraucherseite, wird als Demand Response bezeichnet. Dabei wird die Verbraucherlast als Reaktion auf Preissignale am Markt oder einer Aktivierung im Rahmen einer vertraglichen Leistungsreserve kurzfristig verändert. Durch die überbetriebliche Vermarktung der flexiblen Lasten kann aus Sicht eines Unternehmens nicht nur zur Entlastung des Stromsystems beigetragen, sondern zusätzliche neue Einkommensquellen generiert werden.
Geeignet sind zeit- und lastflexible Prozesse in Unternehmen, wie u.a.:
- Mahlprozesse, zum Beispiel Zementmühlen in der Baustoffindustrie
- Schleifprozesse in der Holzstoffproduktion
- Altpapieraufbereitung oder Zellstoffherstellung in der Papierindustrie
- Härtungsverfahren in der metallverarbeitenden Industrie
- Druckluft- und Pumpensysteme
- Chlorherstellung in der chemischen Industrie
- Mit Strom betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Öfen)
Für wen gilt die verpflichtende/ optionale Direktvermarktung?
Die Pflicht zur Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gilt für Anlagen die nach dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden und eine Leistung von 100 kW(p) oder mehr aufweisen. Ältere Bestandsanlage, welche noch in der fixen Einspeisevergütung sind, können optional in die Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell wechseln.
Marktprämienmodell: Strombörsenerlöse, Marktprämie & Managementprämie
Die durch den Verkauf der erzeugten Energie generierten Strombörsenerlöse werden vom Direktvermarkter an den Betreiber überwiesen. Zusätzlich erhalten die Anlagenbetreiber vom Verteilernetzbetreiber die Marktprämie, inklusive der Managementprämie. Bei der Marktprämie handelt es sich um eine EEG-umlagefinanzierte Zahlung an Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen, die in der Direktvermarktung sind. Als Anreiz zum Wechsel in die Direktvermarktung wurde zusätzlich die Managementprämie eingeführt. Die Prämie wird an Anlagebetreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen gezahlt, welche im Rahmen des Marktprämienmodells Strom vermarkten. Sie soll Mehraufwand und Vermarktungsrisiken für die Anlagenbetreiber abfangen.
Die durch den Verkauf der erzeugten Energie generierten Strombörsenerlöse werden vom Direktvermarkter an den Betreiber überwiesen. Zusätzlich erhalten die Anlagenbetreiber vom Verteilernetzbetreiber die Marktprämie, inklusive der Managementprämie. Bei der Marktprämie handelt es sich um eine EEG-umlagefinanzierte Zahlung an Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen, die in der Direktvermarktung sind. Als Anreiz zu Wechsel in die Direktvermarktung wurde zusätzlich die Managementprämie eingefügt. Die Prämie wird an Anlagebetreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen gezahlt, welche im Rahmen des Marktprämienmodells Strom vermarkten. Sie soll Mehraufwand und Vermarktungsrisiken für die Anlagenbetreiber abfangen.
Wie läuft die Direktvermarktung ab?
Beim Intraday-Markt handelt es sich um den kurzfristigsten Markt zum Handel von elektrischer Energie. Der Handel am Intraday-Markt findet an Spotmärkten, wie der European Power Exchange Spot (EPEX) und als bilateralen Handel in Form von außerbörslich Verträge zwischen einem Anbieter und Nachfrager statt. Stromlieferungen werden sowohl in Stunden-Blöcken, als auch 15-Minuten-Blöcke gehandelt – wobei auch der Handel von größeren Blöcken möglich ist. Charakteristisch gegenüber anderen Märkten ist, dass auf dem Intraday-Markt rund um die Uhr gehandelt werden kann.
Power Purchase Aggreements (PPAs) (auch „Stromkaufvereinbarung“) sind Stromlieferverträge zwischen zwei Partner – meist einen Stromproduzenten und einem Stromabnehmer. Sie regeln alle Konditionen beim Verkauf von Strom zwischen den Parteien, u.a. die zuliefernde Strommenge, ausgehandelte Preise, zu bilanzierende Strommengen, Pflichten der Vertragspartner und Strafen bei Nichteinhaltung. Da es sich um bilaterale Verträge handelt, können die Konditionen individuell auf die Vertragspartner abgestimmt werden. Charakteristisch für PPA‘s sind die vergleichsweise langen Laufzeiten. Aus diesem Grund, finden PPAs vor allem bei großen Stromverbrauchern, bei Investitionen in den Aufbau sowie beim Weiterbetrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen Anwendung.
Was sind die Vorteile von PPAs?
- Individuelle Preismodelle ermöglichen z.B. eine fixe Börsenpreisbindung und damit Preis- und Planungssicherheit bei der Refinanzierung von Investition in EE-Anlagen.
- Mit dem Auslaufen von EE-Anlagen aus dem EEG-Förderzeitraum bieten PPA‘s eine finanzielle Absicherung für den Weiterbetrieb bestehender Anlagen.
- Eine Teilnahme an aufwendigen Ausschreibungen für die EEG-Förderung wird aus Sicht von Anlagebetreibern vermieden, da der Strom direkt an den PPA-Partner verkauft und somit autark von den Förderregimen ist.
- Durch die individuelle Vertragsgestaltung können Modalitäten/ Präferenzen von Anlagebetreiber und Stromabnehmer berücksichtigt werden, z.B. in der Preisgestaltung.
- Im Rahmen der physischen Lieferung von Strom kann durch den Erwerb von Herkunftsnachweisen eine regionale und nachhaltige Ausrichtung gestärkt werden.
Was sind Nachteile von PPAs?
- Aufgrund der Komplexität wird für die Erstellung der Verträge oftmals viel Zeit in Anspruch genommen.
- Die Langfristigkeit der Verträge kann in dem Fall ein Nachteil darstellen, wenn sich die Preise für einen der Vertragspartner negativ entwickeln. Mit einem Risikoabschlag kann sich der Anlagebetreiber dagegen absichern. Übernimmt der Anlagenbetreiber hingegen bewusst selbst ein Teil der Risiken unterliegt er den Marktpreisschwankungen, was ein Nachteil gleichzeitig aber auch eine Chance sein kann.
- Aufgrund der fluktuierenden Stromproduktion von Wind und Photovoltaik kann der Anlagenbetreiber eventuell die im Voraus vereinbarten zu erwarteten Strommengen nicht liefern. In der Folge muss er diese finanziell oder physisch ausgleichen können oder an eine dritte Partei, z.B. einen Stromhändler, auslagern.
Als Peak Shaving wird eine Methode zur Glättung von Lastspitzen bei industriellen und gewerblichen Stromverbrauchern bezeichnet. Ziel dabei ist es, die Spitzen im Stromverbrauch (sogenannte „Peaks“), also die Zeitpunkte in denen eine besonders große Energiemenge benötigt wird, mittels Lastverschiebung, Lastabwurf oder Energiespeichersysteme zu kappen. Auswirkung hat die Laststeuerung vor allem auf die vom Verbraucher zu zahlenden Netznutzungsentgelte. Diese bemessen sich aus dem Energiebedarf in der Lastspitze im jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) - dem sogenannten Leistungspreis. Durch Maßnahmen des Peak Shavings können die kostenintensiven Lastspitzen abgefangen, der Strombezug geglättet und somit die Leistungspreiskosten für die Netznutzungsentgelte reduziert werden.
Lastspitzen auffangen – mit Batteriespeicher
Stromverbraucher haben die Möglichkeit durch Lastabwurf kurzfristig ihre Leistung zu drosseln oder ganz abzuschalten. Diese Option steht vielen Betrieben allerdings nicht zur Verfügung, wenn Produktionsprozesse nicht unterbrochen werden dürfen. Eine Alternative bietet das Abfangen von Bedarfsspitzen per Zuschalten von Strom über einen Energiespeicher. Dieser kann sowohl über selbst erzeugten Strom aus einer Photovoltaikanlage gespeist, oder zu Zeiten mit geringem Stromverbrauch aus dem Netz nachgeladen werden. Auch bei der Lastverschiebung, bei welcher der Stromverbrauch in Zeitpunkte günstigerer Strompreise oder geringerer Netzauslastung verschoben wird, ermöglicht die Zuschaltung eines Stromspeichers die Überbrückung der Hochpreis- oder Hochnetzlastphasen.
Im Fazit ist die Anwendung von Peak Shaving durch den Einsatz von Batteriespeichern in allen Einsatzmöglichkeiten ein probates Mittel zur Reduzierung der Netznutzungskosten.
Für welche Branchen ist Peak Shaving besonders interessant?
- Chemieindustrie
- Metallindustrie
- Glasindustrie
- Papier- und Druckindustrie
- Fahrzeug- und Maschinenbau
- Nahrungsmittelindustrie
- Baustoffindustrie
- Kommunale Klärwerke
Als Spread wird die Differenz zwischen zwei Kursen oder Handelsplätzen bezeichnet. Preis-Spreads stellen den z.B. preislichen Unterschied zwischen dem An-und Verkaufspreis im Intraday-Markt dar oder zwischen einer Vermarktung in lastschwachen und laststarken Zeiten.
Regelenergie (auch Regelleistung genannt) bezeichnet die Energie, mit welcher Leistungsschwankung im Stromnetz, infolge volatiler Erzeugungsleistung und unregelmäßigen Verbrauchs auftreten, ausgeglichen werden. Bei einer nicht prognostizierten erhöhten Stromnachfrage benötigt der Netzbetreiber positive Regelenergie von Stromerzeuger. Übersteigt die ins Netz eingespeiste Energie die zum selben Zeitpunkt entnommene Energie liegt ein Leistungsüberschuss im Netz vor. Der Netzbetreiber benötigt in diesem Fall negative Regelenergie durch Stromabnehmer, die dem Netz kurzfristig Strom entziehen.
Man unterschiedet in drei Regelenergiequalitäten:
- Primärregelenergie - wird zur schnellen Stabilisierung des Netzes innerhalb von 30 Sekunden benötigt
- Sekundärregelenergie muss innerhalb von 5 Minuten in voller Höhe zur Verfügung stehen
- Minutenreserve wird zur Ablösung der Sekundärregelenergie eingesetzt, ist innerhalb von 15 Minuten zu erbringen und wird mindestens 15 Minuten lang in konstanter Höhe abgerufen
Wie wird die Bereitstellung und der Abruf der Regelenergie vergütet?
Allein für die Bereitschaft im Bedarfsfall Regelleistung bereitzustellen, wird vom Netzbetreiber für alle drei Regelleistungsarten eine Prämie ausgezahlt. Kommt es zu einem Abruf erfolgt eine zusätzliche Vergütung je nach Regelenergiequalität und der Beschaffenheit (positiv/negativ).
Wer kann u.a. Regelenergie bereitstellen?
Industrieprozesse und Anlagen:
- Elektrolyse- und Kühlprozesse
- Aluminium-Schmelzen
- Wärmeerzeuger (z.B. Öfen)
- Elektrospeicherheizungen
- Notromaggregate
- Elektrowärmepumpen
Stromproduzenten:
- Pumpspeicherkraftwerke
- Thermische Großkraftwerke
- Blockheizkraftwerke
- KWK-Anlagen
- Biogasanlagen
- Wasserkraftanlagen
Durch das Pooling von Anlagen in Virtuellen Kraftwerken wird es auch kleineren Erzeugungseinheiten, wie Windkraftanlagen und Photovoltaik ermöglicht Regelleistung bereitzustellen.
Netzbetreiber müssen die Waage zwischen Erzeugung und Verbrauch kontinuierlich im Gleichgewicht halten. Neben der Übertragung und Verteilung eklektischer Energie, werden zur Gewährleitung dieses Gleichgewichtes Systemdienstleitungen erbracht. Dabei müssen Frequenz, Spannung und Leistungsbelastung innerhalb bestimmter Grenzwerte gehalten bzw. nach Störungen wieder in den Normalbereich zurückgeführt werden. Mit der Erbringung unterschiedlicher Maßnahmen in den Teilbereichen Frequenzhaltung und Frequenzwiederherstellung, ist die Regelenergie eine der bekanntesten Systemdienstleitungen.
Insbesondere EE-Anlagen, die in den letzten 5 Jahren in Betrieb gegangen sind, können von dem zeitweisen Wechsel in die sonstige Direktvermarktung profitieren. Als Richtwert gilt ein Anzulegender Wert <70 €/MWh.
Die LEAG energy cubes unterstützen Sie gern bei Ihrer Erlösoptimierung und ermitteln Ihre zusätzlichen Marktchancen.